Elektroauto Förderung Schweiz: Kantone im Vergleich

Merbag Elektroauto Förderung Schweiz-Ratgeber

Kaufbeiträge, Steuern und Ladeinfrastruktur

Kaufbeiträge, Motorfahrzeugsteuer und Ladeinfrastruktur im Vergleich.

Die direkte Antwort: Eine einheitliche staatliche Kaufprämie für Elektroautos gibt es in der Schweiz nicht. Je nach Kanton, Gemeinde und Energieversorger können aber drei finanzielle Hebel relevant sein: ein Kauf- oder Ersatzbeitrag, eine Ermässigung oder Befreiung bei der kantonalen Motorfahrzeugsteuer sowie ein Beitrag an Wallbox oder Ladeinfrastruktur. 

Bedingungen, Budgets und Fristen unterscheiden sich erheblich. Prüfen Sie ein Förderprogramm deshalb immer vor einem Kauf oder einem Leasing oder auch einer Installation. 

Der Datenstand dieser Übersicht ist vom 24. August 2026. Die Elektroauto-Förderung in der Schweiz ist föderal organisiert. Das macht die Situation weniger einheitlich als in Ländern mit einer nationalen E-Auto-Prämie. Dafür können lokale Programme sehr gezielt wirken, etwa beim Aufbau einer gemeinschaftlichen Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern oder bei der kantonalen Verkehrssteuer.

Für Privatkundinnen und Privatkunden, Unternehmen und Flotten ist deshalb nicht die Frage «Gibt es eine Förderung?» entscheidend, sondern: Welcher Kanton ist zuständig? Welche Voraussetzungen gelten? Wann muss das Gesuch gestellt werden? Wie lange ist das Budget verfügbar?

Die drei wichtigsten Förderhebel

Eine Förderung ist nur ein Baustein der Gesamtkosten. Ein tieferer Kaufpreis oder eine Steuerbefreiung kann vorteilhaft sein, aber ebenso wichtig bleiben Strom- und Ladekosten, Versicherung, Wartung, Reifen und Wertentwicklung.

Förderhebel

Was darunter fällt

Typische Besonderheit

1. Kaufbeitrag

Direkte Prämie, Ersatz- oder Verschrottungsbeitrag für ein Fahrzeug.

Selten auf kantonaler Ebene; häufig enge Bedingungen, Stichtage und Budgets.

2. Motorfahrzeugsteuer

Jährliche kantonale Steuer beziehungsweise Verkehrsabgabe.

Berechnung und Rabatte unterscheiden sich nach Kanton, Gewicht, Leistung, CO₂ oder Energieetikette.

3. Ladeinfrastruktur

Beiträge an Wallbox, Basis-Erschliessung, Lastmanagement oder bidirektionales Laden.

Oft für Mehrfamilienhäuser, bestehende Gebäude, Betriebe oder öffentlich zugängliche Ladepunkte.

Nicht verwechseln:
Automobilsteuer, Motorfahrzeugsteuer und geplante Elektroauto-Abgabe.

Eidgenössische Automobilsteuer

Die Automobilsteuer ist eine Bundesabgabe von vier Prozent auf dem Wert von Automobilen. Seit dem 1. Januar 2024 gilt sie auch für Elektrofahrzeuge. Sie ist keine jährlich separat in Rechnung gestellte kantonale Fahrzeugsteuer, sondern Teil der steuerlichen Behandlung bei Import beziehungsweise Herstellung und damit üblicherweise in der Preisbildung enthalten.

Kantonale Motorfahrzeugsteuer.

Die jährliche Motorfahrzeugsteuer – je nach Kanton auch Verkehrssteuer, Strassenverkehrssteuer oder Verkehrsabgabe genannt – wird vom Zulassungskanton erhoben. Berechnungsgrundlagen und Vergünstigungen unterscheiden sich stark. Einige Kantone befreien reine Elektroautos vollständig, andere reduzieren den Steuerbeitrag in Abhängigkeit vom Gewicht, wieder andere Kantone gewähren keinen besonderen Vorteil.

Geplante Bundesabgabe auf Elektrofahrzeuge.

Der Bund bereitet eine neue, antriebsunabhängige Finanzierung der Strasseninfrastruktur vor. Zur Diskussion stehen eine fahrleistungsabhängige Abgabe oder eine Besteuerung des Ladestroms. Diese Abgabe gilt mit Datenstand 24. August 2026 noch nicht. Für ihre Einführung ist eine Änderung der Bundesverfassung und damit eine Volksabstimmung erforderlich. Sie darf deshalb nicht mit heute geltenden Steuern vermischt werden.

Merksätze

Automobilsteuer

Bundesabgabe beim Fahrzeugwert

Motorfahrzeugsteuer

jährliche kantonale Abgabe

Geplante Elektroauto-Abgabe

politisches Vorhaben, noch nicht in Kraft

Ladekoste Elektroautos Berechnen

Elektroauto-Förderung Schweiz

Alle 26 Kantone im Vergleich.

Die folgende Tabelle basiert auf der TCS-Übersicht «Steuern und Subventionen für Motorfahrzeuge in der Schweiz» vom 28. Februar 2026, der Plattform Energiefranken und den amtlichen Kantonsportalen. Förderprogramme können ausgeschöpft, geändert oder verlängert werden. Die Tabelle ist deshalb eine Orientierung und keine Förderzusage.